Vor 20 Jahren fiel mein Mann nach einem Routineeingriff im Krankenhaus in ein Wachkoma.

Von diesem Tag an änderte sich unser ganzes Leben. Die Ärzte rieten mir, für ihn einen Platz im Pflegeheim zu suchen. Doch ich wollte diesen Menschen, den ich von Herzen liebe und mit dem ich den Rest meines Lebens gemeinsam verbringen wollte, nicht einfach weggeben. So beschloss ich, die Pflege für meinen Mann in unserer eigenen Wohnung selber zu übernehmen. Ich bildete mich fort, lernte alles über die ambulante medizinische Pflege – und lies ihn unbeachtet seines Zustandes Tag für Tag die Liebe und Nähe spüren, die unsere Ehe ausmachte. Und so ist es bis heute.

Diese Erfahrung war für mich der Antrieb, den ambulanten Pflegedienst ESENA zu gründen. Für meinen Mann; weil er stolz auf mich wäre und für alle Menschen, die pflegerische Hilfe im Alltag benötigen. Denn ich habe gelernt, wie wichtig menschliche Hingabe für pflegbedürftige Patienten ist. Auch mußte ich leidvoll erfahren, dass dies heute im Bereich der Pflege nicht immer der Fall ist. Doch ich glaube fest daran, dass jeder pflegebedürftige Mensch das Recht auf Menschlichkeit hat. Dafür stehe ich ein.

Häusliche Pflege ist ein Thema, das uns alle betrifft. Denn jeder Mensch kann von einem Tag auf den anderen pflegebedürftig werden, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Selbst die einfachsten Dinge des Alltags sind dann ohne fremde Hilfe kaum mehr möglich: Körperpflege, Nahrungsaufnahme, die Einnahmen von Medikamenten und die Erledigung von einfachsten Tätigkeiten – für all diese Dinge brauchen die Betroffenen plötzlich Unterstützung.

Die ambulante Pflege in der eigenen Wohnung und damit im vertrauten häuslichen Umfeld hilft den Patienten, besser mit der Belastung fertig zu werden und weiterhin ein erfülltes uns selbstbestimmtes Leben zu führen.

Mit Lebensfreude, Aktivität und menschlicher Nähe. Wir vom ESENA Pflegedienst aus München möchten Ihnen dabei helfen von Mensch zu Mensch, mit Herz und Hand. Unabhängig davon, ob Sie Kassen- oder Privatpatient sind.

Kernteam

Esen Akitürk

Inhaberin und Leiterin des Ambulanten Pflegedienst ESENA

Hr. Ayhan

Mitinhaber und Pfleger

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Darüberhinaus zählen diverse wechselnde und auch feste Pflegerinnen und Pfleger zu unserem Team.

Unsere Leistungen

Grundpflege

Behandlungspflege

Mehr zur Grundpflege

Unter dem Begriff der Grundpflege fasst man regelmäßige Leistungen zusammen, die pflegebedürftige Menschen zur Bewältigung des Alltags benötigen. Die Grundpflege wird zusammen mit der Behandlungspflege und der häuslichen Betreuung unter dem Begriff „häusliche Krankenpflege“ zusammengefasst.

Die Grundpflege ist eine Leistung, die von der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen übernommen wird.

Der ESENA Pflegedienst aus München unterstützt Sie in folgenden Bereichen der Grundpflege:

  • Hilfe bei der Körperpflege, z.B. beim Waschen, Duschen, Baden

  • Hilfe bei der Mund- und Zahnpflege sowie bei der Prothesenreinigung und Lippenpflege

  • Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe bei der Auswahl der Kleidung

  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Unterstützung bei der Aufnahme von Flüssignahrung

  • Hilfe und Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung

  • Hilfe bei der Mobilität, z.B. beim Aufstehen, Transfer- und Treppensteigen, etc.

  • Prophylaxe-Maßnahmen, z.B. Dekubitus-Prophylaxe, Thrombose-Prophylaxe, Sturzprophylaxe

  • Kontraktur

  • Diabetes

  • Förderung der Kommunikation etc.

Mehr zur Behandlungspflege

Im Unterschied zur Grundpflege und der häuslichen Betreuung wird die Behandlungspflege stets durch einen Arzt verordnet. Ausgeführt werden muss die Behandlungspflege von speziell geschulten Pflegekräften, bzw. durch einen professionellen Krankenpflegedienst mit entsprechendem Fachpersonal. Hierfür stehen wir mit unserem Team von ESENA zur Verfügung. Träger der Leistungen im Bereich Behandlungspflege sind die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung.

Ziel der Behandlungspflege ist es, die pflegebedürftigen Patienten bei der Behandlung bestimmter Krankheiten zu unterstützen und so eine Verbesserung oder sogar Heilung herbeizuführen. Die Behandlungspflege kann auch verordnet werden, um eine Verschlimmerung von Krankheiten zu verhindern oder diesen gezielt vorzubeugen.

Der ESENA Pflegedienst aus München unterstützt Sie in folgenden Bereichen der Behandlungspflege:

  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung

  • Injektionen

  • Infusionen

  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Portversorgung

  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase

  • Stomaversorgung

  • Katheterwechsel, Blasenspülung

  • Inhalation

  • Einläufe

Hauswirtschaftshilfe

Unentgeltliche Zusatzleistungen

Mehr zu Hauswirtschaftshilfe

Die häusliche Betreuung bietet oft eine zwingend notwendige Ergänzung zur Grundpflege und Behandlungspflege. Denn für viele pflegebedürftige Menschen können die Herausforderungen des Alltags schnell zum unüberwindbaren Hindernis werden. Selbst die einfachsten Haushaltstätigkeiten oder die Organisation des Tagesablaufs sind ohne fremde Hilfe für viele Pflegebedürftige kaum mehr möglich. Unsere Mitarbeiter begleiten die Kunden liebevoll und mit viel Hingabe durch den Alltag und helfen ihnen so dabei, weiterhin aktiv am Leben teilzuhaben und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden und damit in vertrauter Umgebung leben zu können.

Der ESENA Pflegedienst aus München unterstützt Sie in folgenden Bereichen der häuslichen Betreuung und Alltagshilfe:

  • Unterstützung beim Einkaufen

  • Unterstützung in der Hauswirtschaft, z.B. Betten machen, lüften, heizen, kochen etc.

  • Begleitung zu Behörden, Ärzten, Banken etc.

  • Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie Friseuren, Krankengymnasten, Therapeuten, Fußpflegern etc.

  • Versorgung von Pflegematerial wie Einlagen, Verbände,

  • Verhinderungspflege, also z.B. Prophylaxe von Wundliegen, Thrombosen

  • Angehörigenberatung und regelmäßige Kommunikation

Mehr zu Zusatzleistungen

Wir bei ESENA möchten das Prinzip Unentgeltlichkeit durch konkrete Taten fördern. Wir haben die Überzeugung, dass soziales Tätigsein nicht "nur" ein Beruf ist, sondern eine Lebenshaltung. Daher bieten wir - wo immer es unsere Kapazitäten zulassen - auch regelmäßig kostenfreie Leistungen für unser Patientinnen und Patienten an. Diese gestalten sich in der Regel vielfältig und werden je nach Bedürfnis konkret abgesprochen. Beispielsweise können dies unter anderem sein:


  • Tagesausflüge miteinander

  • Kurzreisen über mehrere Tage

  • Alltagserledigungen (z. B. Optikerbesuch)

  • Gemeinsame Friseurbesuche

  • uvm....

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet “pflegebedürftig”?

Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen. Wörtlich heiß es im Gesetz: Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Was sind Pflegegrade und welche gibt es?

Pflegegrade sind Einstufungen der Pflegebedürftigkeit in aufsteigender Reihenfolge. Je höher der Grad, desto höher die Pflegebedürftigkeit. Die Pflegegrade spiegeln die individuellen Beeinträchtigungen der Betroffenen wider, unabhängig davon, ob diese körperlichen, geistigen oder psychischen Ursprungs sind. Grundlegend ist dabei das neue Pflegebedürftigkeitsprinzip (seit 1.Januar 2017). In der Pflegeversicherung gibt es insgesamt fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Das neue Pflegebedürftigkeitsprinzip, das Anfang 2017 eingeführt wurde, hat das Ziel, die vormals ungleiche Behandlung von körperlich bedingten Beeinträchtigungen und geistig bzw. psychisch bedingten Beeinträchtigungen aufzuheben und neu zu definieren. Dies entscheidet der MDK, der „Medizinische Dienstes der Krankenversicherung“ in einer Prüfung, die auch vor Ort beim Betroffenen stattfindet. Hierbei wird beurteilt, welche individuellen Beeinträchtigungen tatsächlich bestehen und welche besonderen Bedürfnisse der pflegebedürftige Patient hat.

Was passiert während der Prüfung durch den MDK?

Der Prüfer macht sich zunächst ein Bild, welche Anforderungen des Alltags der Antragsteller in seiner individuellen Lebenssituation noch ohne fremde Hilfe erledigen kann. Der Prüfer ermittelt darüber hinaus auch den Hilfsmittel- wie auch den Medikamentenbedarf, die der Pflegebedürftige hat.

Ab wann hat man Anspruch auf die Leistungen?

Prinzipiell hat jeder Anspruch auf Leistungen aus der Pflegversicherung. Auch wenn formell eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein muss, also Beiträge zu Pflegeversicherung geleistet wurden, erhalten auch Menschen Pflege-Leistungen, die zuvor nichts in die Versicherung eingezahlt hatten. Beispielsweise Sozialhilfeempfänger.

Wo werden die Leistungen beantragt?

Die Leistungen werden bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Dies ist in der Regel Ihre eigene Krankenkasse.

Bekommt man die Leistungen ausgezahlt?

Nein. Zunächst ist entscheidend, wo die Pflege durchgeführt wird, also zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Betreuungspersonal in einem Pflege- oder Altenheim. In beiden Fällen zahlt die Pflegekasse direkt an den Pflegedienst oder an das Heim. Der Pflegebedürftige erhält also kein Geld sondern sogenannte „Sachleistungen“, die abhängig vom jeweiligem Pflegegrad sind.

Werden alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes übernommen?

Nein. Für jeden Pfleggrad gibt es einen Katalog an zu erbringenden Sachleistungen und auch einen finanziellen Höchstbetrag. Die Pflegeversicherung übernimmt nur die im Leistungskatalog aufgeführten Leistungen, bis hin zum festgelegten Höchstsatz. Dienstleistungen, die in Art oder Höhe hierüber hinaus gehen, muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen.

Was ist ein Pflegevertrag und was steht dort drin?

Ein Pflegevertrag legt die vereinbarten Leistungen der Pflege verbindlich fest. Weiterhin fixiert er die notwendigen Pflegezeiten und natürlich auch die Kosten, die hieraus resultieren.

Kann man einen Pflegevertrag kündigen?

Sowohl Pflegebedürftige, bzw. seine gesetzlich bestimmten Vertreter wie auch der beauftragte Pflegedienst können den Pflegevertrag jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen. Vertraglich festgelegte Kündigungsfristen sind ggfs. zu beachten.

Wird ein Hausnotrufsystem bezahlt?

Falls die pflegebedürftige Person alleine wohnhaft ist, wird die Pflegekasse die Anschluss- und Betriebskosten in der Regel übernehmen.

Wer bezahlt die Pflegehilfsmittel?

Alle Kassen führen ein sogenanntes Pflege-Hilfsmittelverzeichnis. Hierin ist genau geregelt, welche Pflegehilfsmittel übernommen beziehungsweise auch leihweise überlassen werden können. Grundsätzlich gilt: Wird das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet, zahlt die Pflegekasse.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Unter Pflegehilfsmittel versteht man alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dem Pflegebedürftigen dabei helfen, seine Leben und seinen Alltag selbständig zu führen. Dabei wird zwischen Verbrauchsmaterialien, z.B. Verbänden oder Einweghandschuhen, sowie technischen Hilfsmitteln, wie z.B. einem Rollator, unterschieden.

Wer kann eine Pflegeschulung bekommen?

Pflegende Angehörige können grundsätzlich an einem Pflegekurs teilnehmen, die in der Regel die jeweiligen Pflegekassen anbieten. Neben Tipps zur Pflegepraxis bekommt der Angehörige hier auch weiterführende Beratung und Unterstützung. Auch die Wohlfahrtspflege, zahlreiche Volkshochschulen, die Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereine bieten solche Kurse an.

Wird der Umbau einer Wohnung gefördert?

Die Pflegekassen fördern behindertengerechtes Wohnen durch Zuschüsse. Sie übernimmt Teile der Kosten für die nötigen Umbaumaßnahmen und stellt sogar Gelder für einen Umzug zur Verfügung, falls ein notwendiger Umbau der Wohnung grundsätzlich nicht möglich ist.

Partner

Dr. Norbert Klein
Facharzt für Innere Medizin, Hausarzt.
Praxis: Melusinenstr. 2, 81671 München.

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