Was bedeutet “pflegebedürftig”?
Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen. Wörtlich heiß es im Gesetz: Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Was sind Pflegegrade und welche gibt es?
Pflegegrade sind Einstufungen der Pflegebedürftigkeit in aufsteigender Reihenfolge. Je höher der Grad, desto höher die Pflegebedürftigkeit. Die Pflegegrade spiegeln die individuellen Beeinträchtigungen der Betroffenen wider, unabhängig davon, ob diese körperlichen, geistigen oder psychischen Ursprungs sind. Grundlegend ist dabei das neue Pflegebedürftigkeitsprinzip (seit 1.Januar 2017). In der Pflegeversicherung gibt es insgesamt fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wer entscheidet über den Pflegegrad?
Das neue Pflegebedürftigkeitsprinzip, das Anfang 2017 eingeführt wurde, hat das Ziel, die vormals ungleiche Behandlung von körperlich bedingten Beeinträchtigungen und geistig bzw. psychisch bedingten Beeinträchtigungen aufzuheben und neu zu definieren. Dies entscheidet der MDK, der „Medizinische Dienstes der Krankenversicherung“ in einer Prüfung, die auch vor Ort beim Betroffenen stattfindet. Hierbei wird beurteilt, welche individuellen Beeinträchtigungen tatsächlich bestehen und welche besonderen Bedürfnisse der pflegebedürftige Patient hat.
Was passiert während der Prüfung durch den MDK?
Der Prüfer macht sich zunächst ein Bild, welche Anforderungen des Alltags der Antragsteller in seiner individuellen Lebenssituation noch ohne fremde Hilfe erledigen kann. Der Prüfer ermittelt darüber hinaus auch den Hilfsmittel- wie auch den Medikamentenbedarf, die der Pflegebedürftige hat.
Ab wann hat man Anspruch auf die Leistungen?
Prinzipiell hat jeder Anspruch auf Leistungen aus der Pflegversicherung. Auch wenn formell eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein muss, also Beiträge zu Pflegeversicherung geleistet wurden, erhalten auch Menschen Pflege-Leistungen, die zuvor nichts in die Versicherung eingezahlt hatten. Beispielsweise Sozialhilfeempfänger.
Wo werden die Leistungen beantragt?
Die Leistungen werden bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Dies ist in der Regel Ihre eigene Krankenkasse.
Bekommt man die Leistungen ausgezahlt?
Nein. Zunächst ist entscheidend, wo die Pflege durchgeführt wird, also zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch Betreuungspersonal in einem Pflege- oder Altenheim. In beiden Fällen zahlt die Pflegekasse direkt an den Pflegedienst oder an das Heim. Der Pflegebedürftige erhält also kein Geld sondern sogenannte „Sachleistungen“, die abhängig vom jeweiligem Pflegegrad sind.
Werden alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes übernommen?
Nein. Für jeden Pfleggrad gibt es einen Katalog an zu erbringenden Sachleistungen und auch einen finanziellen Höchstbetrag. Die Pflegeversicherung übernimmt nur die im Leistungskatalog aufgeführten Leistungen, bis hin zum festgelegten Höchstsatz. Dienstleistungen, die in Art oder Höhe hierüber hinaus gehen, muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen.
Was ist ein Pflegevertrag und was steht dort drin?
Ein Pflegevertrag legt die vereinbarten Leistungen der Pflege verbindlich fest. Weiterhin fixiert er die notwendigen Pflegezeiten und natürlich auch die Kosten, die hieraus resultieren.
Kann man einen Pflegevertrag kündigen?
Sowohl Pflegebedürftige, bzw. seine gesetzlich bestimmten Vertreter wie auch der beauftragte Pflegedienst können den Pflegevertrag jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen. Vertraglich festgelegte Kündigungsfristen sind ggfs. zu beachten.
Wird ein Hausnotrufsystem bezahlt?
Falls die pflegebedürftige Person alleine wohnhaft ist, wird die Pflegekasse die Anschluss- und Betriebskosten in der Regel übernehmen.
Wer bezahlt die Pflegehilfsmittel?
Alle Kassen führen ein sogenanntes Pflege-Hilfsmittelverzeichnis. Hierin ist genau geregelt, welche Pflegehilfsmittel übernommen beziehungsweise auch leihweise überlassen werden können. Grundsätzlich gilt: Wird das nötige Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse erstattet, zahlt die Pflegekasse.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Unter Pflegehilfsmittel versteht man alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dem Pflegebedürftigen dabei helfen, seine Leben und seinen Alltag selbständig zu führen. Dabei wird zwischen Verbrauchsmaterialien, z.B. Verbänden oder Einweghandschuhen, sowie technischen Hilfsmitteln, wie z.B. einem Rollator, unterschieden.
Wer kann eine Pflegeschulung bekommen?
Pflegende Angehörige können grundsätzlich an einem Pflegekurs teilnehmen, die in der Regel die jeweiligen Pflegekassen anbieten. Neben Tipps zur Pflegepraxis bekommt der Angehörige hier auch weiterführende Beratung und Unterstützung. Auch die Wohlfahrtspflege, zahlreiche Volkshochschulen, die Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereine bieten solche Kurse an.
Wird der Umbau einer Wohnung gefördert?
Die Pflegekassen fördern behindertengerechtes Wohnen durch Zuschüsse. Sie übernimmt Teile der Kosten für die nötigen Umbaumaßnahmen und stellt sogar Gelder für einen Umzug zur Verfügung, falls ein notwendiger Umbau der Wohnung grundsätzlich nicht möglich ist.